Konfirmation


„Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir und will dich segnen.“ (1. Buch Mose, Kapitel 26, Vers 24b)

Das Wort „Konfirmation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Bekräftigung“. Wenn jemand als Säugling getauft wurde, bekennt er bei der Konfirmation selbst, was Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend für ihn getan haben. So werden in unseren Kirchgemeinden meistens Jugendliche, die als Kinder getauft wurden, konfirmiert. Die Jugendlichen besuchen vorher den Konfirmandenunterricht. Im Konfirmationsgottesdienst ziehen sie gemeinsam in die Kirche ein. Höhepunkt der Konfirmation das persönliche Zusprechen des Segens – die „Einsegnung“.

Mit der Konfirmation erwerben die jungen Menschen wichtige Rechte in der evangelischen Kirche. So dürfen sie danach in allen evangelischen Gemeinden selbständig am Abendmahl teilnehmen, Pate bei Taufen werden und an kirchlichen Wahlen teilnehmen (ab dem 14. Lebensjahr passiv, ab dem 16. Lebensjahr aktiv).

Voraussetzung für eine Konfirmation ist die Taufe. Wenn die Eltern keiner Kirche angehören, ist das in der Regel kein Hindernis. Jugendliche sind mit 14 Jahren religionsmündig und können selbst entscheiden, ob sie getauft und konfirmiert werden möchten. Es ist jedoch gut, wenn die Eltern dies unterstützen. Auch wer nicht getauft ist, kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen.

Wenn Sie sich selbst oder Ihr Kind zur Konfirmation anmelden möchten, wenden Sie sich an das Pfarramt.